Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle „Luxembourg Institute of Health (LIH)“ ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.lih.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige dekorative Bilder werden von assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert.
  • Einige Links sind nicht eindeutig.
  • Einige herunterladbare Office-Dokumente sind nicht zugänglich.
  • Einige Webseiten haben keine relevanten Titel.
  • Auf einigen Seiten sind die Informationen nicht durch die Verwendung von Überschriften strukturiert.
  • Einige Videos haben eingeblendete Texte, die nicht wiedergegeben werden.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.

  • Die Struktur der Cookie-Modalfenster wird durch das Plugin GDPR Cookie Consent von WebToffee bereitgestellt, über das wir keine Kontrolle haben.
  • Der Videoplayer ist ein für Youtube bereitgestellter Dienst, über den wir keine Kontrolle haben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Januar 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 beispielsweise in Form einer von „Luxembourg Institute of Health (LIH)“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an communication@lih.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.

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